Entscheidungshilfe beim Immobilienkauf in Spanien – Teil 4
Neu oder gebraucht?
Wenn Sie eine besondere Affinität zu Alt- oder Neubauten haben, ist diese Frage einfach zu beantworten. Wenn Sie beides mögen, wird es schwieriger.
Vorteile Bestands-Immobilien: Sie bekommen mehr Immobilie für Ihr Geld, die Grunderwerbsteuer ist niedriger, Sie haben sofort etwas „zum Anfassen“. Bei einer Zweithand-Immobilie kommen in der Regel Investitionen in Renovierung und Umgestaltung hinzu. Die meisten Gebraucht-Immobilien in Spanien sind möbliert, meistens nicht nach dem Geschmack des Käufers. D.h., Sie müssen erstmal entrümpeln und Geld in die Hand nehmen.
Die Nachteile: Bestands-Immobilien sind in der Regel Privatverkäufe und damit verbunden sind viele Unsicherheiten, die unbedingt von einem Rechtsanwalt vor Ort zu klären sind, der Ihre Sprache spricht: Wie sind die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen einer Immobilie laut Grundbuch? Entspricht das Gebäude den Bauvorschriften oder gibt es „schwarze“ Anbauten? Ist die Grundsteuer bezahlt worden? Diese und weitere Fragen klärt in Spanien ein Rechtsanwalt und nicht ein Notar.
Vorteile Neubau: Neubauten werden überwiegend von Bauträgern angeboten, die meistens schon seit Jahren am Markt sind und bei denen das Verkaufs-Procedere eine bewährte Struktur hat, auf die man sich verlassen kann. Bei Kaufentscheidung bezahlt man eine Reservierungsgebühr von einigen Tausend Euro, damit die Immobilie sofort vom Markt genommen wird. Auch hier sollte man einen örtlichen Rechtsanwalt beauftragen, den Kaufprozess zu überwachen. Der Anwalt richtet für den Käufer ein Bankkonto ein, beantragt die NIE-Nummer (Steuernummer für Nicht-Spanier) usw. Wenn alles geklärt ist, was wenige Wochen dauert, wird der Kaufvertrag unterzeichnet. Auch das kann der Anwalt erledigen, wenn er eine entsprechende Vollmacht hat. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird ca. 1/3 der Kaufsumme (abzüglich der bereits geleisteten Reservierungsgebühr) zur Zahlung fällig. Dieses Geld leitet der Rechtsanwalt erst an den Verkäufer weiter, wenn dieser seinerseits alle notwendigen Schritte erledigt hat. Sobald die Immobilie bezugsfertig ist kann der notarielle Kaufvertrag geschlossen werden und der Rest der Kaufsumme ist zu überweisen.
Fazit: Der Preisvorteil bei der Anschaffung einer Gebraucht-Immobilie wird leicht von den damit verbundenen Ausgaben verzehrt. Hinzu kommt, Sie kaufen sich „Arbeit“ mit der Immobilie. Wenn Sie sich aber in eine Bestands-Immobilie verliebt haben und Ihre Entscheidung emotional statt dem Rotstift treffen, dann haben Sie gute Gründe, sich mit Überzeugung für den Kauf einer Bestands-Immobilie zu entscheiden.
Noch Fragen? – nur zu! – schreiben Sie mir hier oder rufen Sie mich jederzeit gerne an.
Nächste Woche geht es weiter mit der Frage Wohnanlage, ja oder nein?
Mit sonnigen Grüßen, Edith Blesinger.